Neubau Hallenbad auf der Zielgeraden
Der Stadtsenat hat am Dienstag, 9. September, grünes Licht für den Kapitaltransfer von rund 43,1 Millionen Euro für den Bau des Hallenbades gegeben. Am Mittwoch, 17. September, wurde das Projekt im Klagenfurter Gemeinderat beschlossen.
Aussendung der Klagenfurter Stadtpresse von 9. September:
Gesellschafterzuschuss für Hallenbaderrichtung
Exakt 43.141.642,97 Euro sollen in Kürze seitens der Stadt für die Errichtung des neuen Hallenbades an die Stadtwerke überwiesen werden. Das wurde kürzlich im Stadtsenat auf Antrag von Beteiligungsreferentin DI Constance Mochar mit breiter Mehrheit vorbesprochen. Damit kann das Thema am 17. September 2025 dem Gemeinderat zur finalen Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Geld dient den Stadtwerken zur Sicherstellung der Liquidität, sodass diese mit dem Bau ehestmöglich beginnen können.
Bürgermeister Christian Scheider: „Ich möchte mich bei allen Fraktionen bedanken, die es nun ermöglichen, dass der Bau des Hallenbades auf breiter politischer Basis steht. Nach nahezu 20 Jahren Diskussion steht dieses Projekt nun kurz vor der Umsetzung. Es ist davon auszugehen, dass auch der Gemeinderat der Kapitalübertragung zustimmen wird, sodass ehestmöglich mit dem Bau begonnen werden kann.“
Beteiligungsreferentin DI Constance Mochar: „Wir stehen beim Hallenbadprojekt sprichwörtlich auf den letzten 100 Metern eines Marathons. Alle Hürden, Rückschläge und Herausforderungen der vergangenen Jahre wurden mit Ausdauer und Entschlossenheit gemeistert. Jetzt geht es darum, mit voller Kraft die Ziellinie zu überqueren – für unsere Stadt, für den Sport und für die Menschen. Die finanzielle Absicherung durch den Gesellschafterzuschuss ermöglicht einen raschen Baustart – und damit auch eine Perspektive für unsere Vereine, Schulen und Familien.
Ebenfalls mit breiter Mehrheit positiv vorbesprochen wurde, dass künftig die Stadt bis zu 800.000 Euro jährlich an Betriebsabgang beim Hallenbad übernimmt. Auch dies erfordert noch die finale Zustimmung durch den Gemeinderat. Eventuell notwendig werdende Instandsetzungsmaßnahmen sind von dieser Deckelung ausgenommen, müssen jedoch vor Umsetzung zuerst von der Stadt genehmigt werden.